Das Betreuungsteam besteht aus Herr Michael Weiss und Regina Landgraf von der Katholischen Sozialstation.
Michael Weiss
Regina Landgraf
Herr Weiss ist seit 01.11.2011 als Verantwortliche Fachkraft in der
Betreuung bei der Sozialstation angestellt.
Seit 2009 arbeitet Frau Landgraf als Betreuungsassistentin für Menschen mit
eingeschränkter Alltagskompetenz.
Mit der Alltagsbetreuung haben wir eine neue Aufgabe für uns entdeckt und möchten möglichst vielen Menschen die unsere Hilfe brauchen, das heißt nicht nur "Demenzkranken" sondern auch anderen Menschen, unsere Erfahrungen und unser Erlerntes zugute kommen lassen.
Menschen, die an Demenz erkrankt sind
Menschen, die aus seelischen oder gesundheitlichen Gründen mehr Betreuung wünschen
Menschen, die alleine Leben und gerne Anschluss zu Gleichgesinnten suchen
Angehörige die Unterstützung bei der Betreuung suchen
Durch Begleitung und gemeinsames Tun wollen wir ihren Alltag lebenswerter machen!
Hausbesuche mit Programmangebot - 15€ je Stunde + 15€ monatl. Anfahrtspauschale
Alltagsbetreuung Sozialstation
Angebote in den Räumen der Sozialstation
Zu unseren Programmangeboten gehören:
Gedächtnistraining, Rätsel, Reime
Gymnastik
Sitztänze
Singen, Musik
Gesellschaftliche Spiele
Zu verschiedenen Themen gedankliche und kreative Übungen
Handmassage
Verschiedenes, was Ihnen gut tut
Dann rufen Sie uns unverbindlich an:
Katholische Sozialstation
Buchstraße 14
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel.: 07171/927600
Es ist ein Kostenaufwand von 15,- Euro pro Stunde ist zu entrichten.
Bei Hausbesuchen fällt ein monatliches Fahrgeld von 15.- Euro an.
Sie haben die Möglichkeiten bei Vorliegen der Voraussetzungen
Geldleistungen nach § 45b SGB XI bei ihrer Pflegekasse zu
beantragen (siehe unten).
Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich!
Für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell/altersvergessliche erkrankte Menschen). Die Pflegeversicherung regelt den Anspruch auf Zusätzliche Betreuungsleistungen in §45b SGB XI (Sozialgesetzbuch - Elftes Buch). Solche Pflegebedürftige können seit dem 01.07.2008 einen Betreuungsbetrag von 100 bzw. 200€ beantragen. Voraussetzung ist das die Angebote von einem zugelassenen Pflegedienst übernommen werden und das es sich um keine Leistungen der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung handeln.