Wird eine Krankheit zu Hause behandelt, ist die Krankenkasse befristet zur Übernahme pflegerischer Leistungen verpflichtet.
Die Versicherten erhalten dann die so genannte häusliche Krankenpflege, die je nach Einzelfall medizinische Pflege ("Behandlungspflege"), die Grundpflege und auch die nötige hauswirtschaftliche Versorgung umfassen kann.
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht bis zu vier Wochen, in Ausnahmefällen auch länger. Häusliche Krankenpflege wird nur gewährt, wenn sie ärztlich verordnet wurde und wenn eine andere Person, die im selben Haushalt lebt die Pflege aus fachlich- medizinischen oder aus persönlichen Gründen nicht übernehmen kann.
Wenn die Möglichkeiten der Krankenhausbehandlung oder der häuslichen Krankenpflege erschöpft sind, der Erkrankte aber weiterhin für mindestens sechs Monate auf Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens angewiesen ist, setzen die Leistungen der Pflegeversicherung ein.
Blutdruckmessung
Blutzuckermessung
s.c. Injektionen
Richten von Injektionen
Auflegen von Kälteträgern
Medikamentengabe (außer Injektionen, Infusionen, Instillationen, Inhalationen) Richten von ärztlich verordneten Medikamenten
Verbände: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/ -strumpfhosen der Kompressionsklassen II bis IV
Verbände: Anlegen eines Kompressionsverbandes anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden
Blasenspülung
Instillation
Dekubitusbehandlung Grad 2
Inhalation
i.m. Injektionen
Versorgung eines suprapubischen Katheters
Versorgung bei PEG
Stomabehandlung
Medikamentengabe: Richten einer Medikamentendosette
Medikamentengabe: Medizinisches Teilbad zur Behandlung bei Hautkrankheiten
Versorgung und Überprüfen von Drainagen
Absaugen
Dekubitusbehandlung Grad 3 und 4
Einlauf, Klysma, Klistier, digitale Enddarmausräumung
i.v. Infusionen
Katheterisierung der Harnblase
Legen und Wechseln von Magensonden
Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
Pflege des zentralen Venenkatheters
Verbände: Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
Medikamentengabe: Medizinisches Vollbad zu Behandlung von Hautkrankheiten
Flüssigkeitsbilanzierung
Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes
Spezielle Krankenbeobachtung